Leerstand von Geisterhäusern wirksam beenden:

Veröffentlicht am 24.10.2023 in Bezirk

Tempelhof-Schöneberg wird zum Pionier-Bezirk beim Einsatz von Treuhändern

 

Was tun, wenn Wohnraum knapp ist, und gleichzeitig vorhandene Wohnflächen dem Wohnungsmarkt vorenthalten werden, indem notwendige Sanierungen nicht durchgeführt werden, Objekte somit leer stehen und zusehends verfallen? In Berlin haben wir gesetzesseitig die Wohnungsaufsicht und das Zweckentfremdungsverbot an der Hand, um eine Immobilie dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen. In bestimmten Fällen ist auch eine sogenannte Ersatzvornahme durch einen Treuhänder möglich.

Anfang dieses Jahres haben sich die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Mitte mit unserer Unterstützung aus der SPD-Fraktion sowie mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auf den Weg gemacht, endlich zu konkreten Pilotvorhaben zur Umsetzung der Ersatzvornahme zu kommen:

Vielleicht kennen Sie es, das Gründerzeithaus an der Ecke von Odenwald- und Stubenrauchstraße in Friedenau: Es steht seit vielen Jahren leer. Dadurch bleiben 16 Wohnungen ungenutzt. Wann und ob die Eigentümerin das Objekt instand setzen wird, blieb all die Jahre unklar. Das Ergebnis: Das Haus verfällt zusehends. Seit 2014 haben die Bezirksverwaltungen bereits die Möglichkeit, Wohnungsleerstand zu ahnden, und versuchen mittels Kontaktaufnahmen und Bußgeldern, die Eigentümer zur Instandsetzung zu bewegen. Manchmal führt aber auch das nicht zum gewünschten Erfolg, so wie im Fall der Odenwaldstraße. Angesichts der angespannten Wohnungsmarktsituation kann man diesen Umstand nicht hinnehmen.

Seit 2018 gibt es auch die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Immobilien unter eine Zwangsverwaltung durch einen Treuhänder zu stellen, der vorübergehend die Rolle des Eigentümers übernimmt. Dabei verfolgt der Treuhänder das Ziel, die Wohnungen an Stelle des Eigentümers zu sanieren und bewohnbar zu machen. Zahlt der Eigentümer die Sanierung, erhält er die Wohnungen zurück.

Für die erfolgreiche Umsetzung und um praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Treuhändermodell zu sammeln, ist ein Zusammenwirken der Senats- und Bezirksverwaltung wichtig: Die Bezirksämter sind formal zuständig, scheuten bisher aber das Risiko möglicher Folgekosten durch langwierige Gerichtsprozesse oder mögliche Urteile zu den Grenzen der Handlungsmöglichkeiten. Deshalb habe ich mich gemeinsam mit den Fraktionskollegen Mathias Schulz und Orkan Özdemir mit der Stadtentwicklungsverwaltung und Bezirksämtern zusammengesetzt und über die Umsetzung an den konkreten Beispielen eine Verständigung erzielt.

In der Odenwaldstraße ging es nun vorwärts: An den Eigentümer des Objektes wurde im April eine Instandsetzungsanordnung versendet, deren Frist am 30. September ausgelaufen ist. Nun wird ein Vertragstext für die Einsetzung des Treuhänders durch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erstellt. Eine infrage kommende Treuhänderin aus dem Kreis der landeseigenen Wohnungsgesellschaften steht inzwischen auch bereit. Auch mit ihr fanden nun ebenfalls Gespräche statt.

Mit Einsetzung des Treuhänders würde der Bezirk Tempelhof-Schöneberg zum berlinweit ersten Bezirk, der das Instrument anwendet. Hieraus und aus den anderen Pilotvorhaben sollen dann, so weit wie möglich, allgemeine Handlungshilfen für künftige Ersatzvornahmen auch in allen anderen Bezirken abgeleitet werden.

 
 

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