Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Lars Rauchfuß (SPD)
vom 15. Juni 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2023)
zum Thema:
Entwicklung bei Pachtverträgen im Land Berlin II
und Antwort vom 04. Juli 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2023)
Senatsverwaltung für Finanzen
Herrn Abgeordneten Lars Rauchfuß (SPD)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -
A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/15907
vom 15. Juni 2023
über Entwicklung bei Pachtverträgen im Land Berlin II
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit
und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und
hat daher die mit der Verwaltung des Sondervermögens für Daseinsvorsorge- und nicht
betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) sowie des
Treuhandvermögens Liegenschaftsfonds betraute Berliner Immobilienmanagement GmbH
(BIM) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt
ist.
Vorbemerkungen des Abgeordneten:
Der Abgeordnete ist der Ansicht, dass vermieden werden soll, dass sich Gewerbetreibende im Land Berlin mit
bereits längerfristig bestehenden Erbbaurechtsverträgen mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM)
sprunghaften Pachterhöhungen durch die enormen Steigerungen von Bodenrichtwert bzw. Bodenverkehrswert
gegenübersehen.
In der Antwort vom Senat auf meine Schriftliche Anfrage Nr. 19/14563 vom 4. Januar 2023 (Beantwortung vom
26. Januar 2023) heißt es, dass dem Senat „[...] die Bedeutung moderater Erbbauzinskonditionen für
Gewerbebetriebe bewusst [ist]. Für bestehende Erbbaurechte sind die vertraglich vereinbarten
Erbbauzinserhöhungen für gewöhnlich an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) und nicht an den
Bodenwert gekoppelt.“
Um dies anhand der Praxis nachzuvollziehen, ist ein verlässlicher Überblick über die Zahl der bestehenden
Erbbaurechtsverträge mit Anpassung an den Bodenwert, über bereits erfolgte Umstellungen auf den
Verbraucherpreisindex (VPI) sowie über die Handhabung durch die BIM unerlässlich.
1. Wie viele gewerbliche Erbbaurechtsverträge bestehen mit dem Land Berlin bzw. der BIM?
Zu 1.: Die BIM betreut derzeit 223 gewerbliche Erbbaurechtsverträge.
2. Wie viele dieser Erbbaurechtsverträge sind aktuell (noch) an Bodenrichtwerte gekoppelt?
Zu 2.: Derzeit stellt der Bodenwert bei 119 gewerblichen Erbbaurechtsverträge den
Referenzwert für eine Erbbauzinsanpassung dar.
3. Wie viele Erbbauzinserhöhungen bei den gewerblichen Erbbaurechtsverträgen hat Berlin in den
vergangenen drei Jahren vorgenommen?
Zu 3. In den vergangenen 3 Jahren wurden in 112 Fällen Erbbauzinsanpassungen bei
gewerblichen Erbbaurechten durchgeführt.
4. Um wieviel Prozent wurden die Erbbauzinsen der gewerblichen Erbbaurechtsverträge durchschnittlich jeweils
im Zeitraum 2015 - 2017 sowie im Zeitraum 2018 - 2021 erhöht?
Zu 4. Die Erbbauzinsen wurden in den Jahren 2015 bis 2017 durchschnittlich um 6,14 % und
in den Jahren 2018 bis 2021 durchschnittlich um 15,86 % erhöht.
5. Teilt der Senat meine Auffassung, dass das Land Berlin bzw. die BIM nicht selbst Preistreiber für
Gewerbetriebe sein dürfen, indem bei der Erhöhung der Erbbaupacht an der Kopplung an den Bodenrichtwert
festgehalten wird?
6. Folgt aus einer Bejahung zu 5., dass entweder im Regelfall oder sogar in jedem Fall dem Begehren der
Vertragspartner nach Umstellung von Erbbaurechtsverträgen auf VPI nachgekommen werden sollte?
Zu 5. und 6.: Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 19/14563 verwiesen.
Vorgesehen ist, betroffenen Erbbauberechtigten zum jeweils vertraglich vereinbarten
Anpassungstermin eine Umstellung auf Grundlage der Entwicklung des
Verbraucherpreisindex zu ermöglichen.
Berlin, den 04. Juli 2023
In Vertretung
Wolfgang Schyrocki
Senatsverwaltung für Finanzen
Markgrafenstraße 16
Tel.: 030 707 817 14
Lars.Rauchfuss@
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