Schriftliche Anfrage zum Thema Lärmblitzer

Veröffentlicht am 19.01.2023 in Berlin

Schriftliche Anfrage

des Abgeordneten Lars Rauchfuß (SPD)

vom 12. Dezember 2022

zum Thema:

Nächste Schritte zur Einführung von Lärmblitzern

Vorbemerkung des Abgeordneten:

 

Ausweislich der Beantwortung meiner Schriftlichen Anfrage von Januar 2022 (Drucksache 19/106471) bewertet der Senat den Einsatz eines funktionierenden Systems zur Schallemissionsüberwachung als eine sinnvolle Ergänzung der bisherigen Kontrolltätigkeiten und kann sich eine Einführung von Lärmblitzern vorstellen, sofern die technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Es ist zu begrüßen, dass der Senat ausweislich von Presseberichten für das erste Halbjahr 2023 eine mehrwöchige Leihe des akustischen Blitzsystems "Hydre" aus Frankreich plant, um die Erprobung in einem Pilotprojekt konkret voranzubringen.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Mit welchem Startzeitpunkt ist im ersten Halbjahr 2023 zu rechnen und für welchen Zeitraum soll die Erprobung erfolgen?

 

2. An wie vielen und welchen Standorten ist die Aufstellung der Testgeräte vorgesehen?

 

3. Sollten die genauen Standorte noch nicht feststehen: Welche Kriterien (Lärmbelastung, Unfallschwerpunkte o.ä.) werden zur Ermittlung der optimalen Standorte herangezogen und wie werden diese untereinander gewichtet und abgewogen?

 

4. Welche straßenbaulichen und technischen Rahmenbedingungen müssen am jeweiligen Einsatzstandort gegeben sein bzw. ggf. noch geschaffen werden?

 

5. Welche Lärmgrenzwerte (zum Auslösen des Geräts) in Dezibel sollen für die Erprobung und ggf. auch für einen Regelbetrieb zugrunde gelegt werden?

 

6. Ist mit Blick auf einen perspektivischen Regelbetrieb vorgesehen, als überlaut geblitzte Fahrzeuge regelmäßig einer nachlaufenden Überprüfung des technischen Zustands zu unterziehen, um insbesondere unzulässige lärmerhöhende

technische Modifikationen der KfZ feststellen und ahnden zu können?

 

7. Ist der Senat in Gesprächen mit der Bundesregierung und den übrigen Bundesländern über die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen Regelbetrieb und wird hierzu – in Abstimmung mit anderen interessierten

Landesregierungen – eine Bundesratsinitiative angestrebt oder bereits vorbereitet?

 

8. Ist aus Sicht des Senats für die Ahndung von Vergehen eine Trennung von Sachverhalten nach StVO und StVZO anzustreben, um den Tatbestand der übermäßigen Belästigung besser berücksichtigen zu können?

 

9. Liegen dem Senat inzwischen Erkenntnisse aus den Modell- und Pilotprojekten zur Einführung entsprechender Geräte in anderen europäischen Städten sind vor und welche Aspekte können insbesondere aus der endenden Pilotphase und dem in 2023 startenden Regelbetrieb in Frankreich auf Berlin oder den Bund übertragen werden?

 

10. Liegen inzwischen Ergebnisse der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Herbst 2021 bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragten Bewertung des Systems „Méduse“ vor und welche Schlüsse zieht der Senat daraus?

 

11. Wie bewertet der Senat den Vorstoß der österreichischen Verkehrsministerin, bei besonders gravierenden und vorsätzlichen Verkehrsverstößen neben dem Entzug von Fahrerlaubnis und der Verhängung von Geldbußen auch die

Beschlagnahmung und Versteigerung der Tatfahrzeuge zu erwägen (https://www.spiegel.de/auto/oesterreich-tempolimit-ueberschritten-baldkoennte-das-fahrzeug-weg-sein-a-c159047e-1475-4cd4-9056-7658457767b)?

 

 

Lars Rauchfuß

 
 

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