der Abgeordneten Mathias Schulz und Lars Rauchfuß (SPD)
vom 24. März 2022
zum Thema: Mietensteuer
Wir fragen den Senat:
1. Ist dem Senat das Konzept für eine progressive Mietensteuer bekannt, wie es vom DIW vorgeschlagen wird (siehe DIW aktuell Nr. 75 vom 8. November 2021) und liegen hierzu erste Einschätzungen vor?
2. Teilt der Senat unsere Auffassung, dass eine Grenzbelastung von 10-30 % gestaffelt auf Mieterträge oberhalb von 110 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete angemessen ist, zumal Vermieterinnen und Vermieter bis zu diesem Freibetrag damit von der Besteuerung ausgenommen sind?
3. Ausgehend von der ökonomischen Theorie erwarten die DIW-Forscher, dass die Besteuerung weder die Leistungsanreize der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer senkt, noch die Gefahr besteht, dass die Steuerlast auf die Mieterinnen und Mieter überwälzt wird und damit das Mietniveau mittelfristig sogar sinkt. Wie bewertet der Senat dies unter den Gesichtspunkten des Mieterschutzes, zumal ausweislich der Studie ein zusätzliches Steueraufkommen von bis zu 201 Mio. Euro entstünde, das für den Wohnungsneubau, für Belegungsrechte oder das Absenken von Mieten genutzt werden könnte?
4. Auf welche Gesetzgebungskompetenz könnte sich eine entsprechende Landesregelung gründen und welche rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Einführung wären nach Ansicht des Senats ggf. noch zu schaffen?
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