Quo vadis Kamenzer Damm II:

Zum aktuellen Stand der Errichtung eines neuen S-Bahnhaltepunktes Kamenzer Damm

 

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Herrn Abgeordneten Lars Rauchfuß (SPD)

über

die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

 

A n t w o r t

auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/16113

vom 04.07.2023 über

Quo vadis Kamenzer Damm II: Zum aktuellen Stand der Errichtung

eines neuen S-Bahnhaltepunktes Kamenzer Damm

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

Vorbemerkung der Verwaltung:

Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener

Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort

bemüht und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, sie wird in

der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.

 

Frage 1:

In der schriftlichen Anfrage Drucksache 19 / 15 759 (Antwort des Senats vom 26.06.2023) teilt der Senat gemäß Auskunft der DB AG mit, dass derzeit eine Vermessungsstudie durchgeführt wird, um die räumlichen Gegebenheiten im Bereich des potentiellen Haltepunktes zu untersuchen. Wann ist nach derzeitigen Erkenntnissen mit der Fertigstellung der Vermessungsstudie zu rechnen?

 

Antwort zu 1:

Nach Auskunft der DB AG liegt ein erster Arbeitsstand der Vermessungs-/Trassierungsstudie der DB AG seit Mitte Juli 2023 vor. Dieser befindet sich bei der DB gegenwärtig in internen Abstimmungen. Der Abschluss der Untersuchungen bei der DB ist im August 2023 zu erwarten.

 

Frage 2:

Im Anschluss an die Vermessungsstudie und an die Wahl der baulichen Variante der Haltestelle soll eine Kostenschätzung erstellt werden. Wann ist nach derzeitigen Erkenntnissen mit der Fertigstellung dieser Kostenschätzung zu rechnen?

 

Antwort zu 2:

Die Erstellung der Kostenschätzung ist mit einem hohen Aufwand verbunden, da alle Gewerke der DB AG einzubeziehen sind. Wann eine abgeschlossene Kostenschätzung vorliegen wird kann derzeit nicht terminiert werden.

 

Frage 3:

Wann ist darüber hinaus mit dem Abschluss der sich hieran anschließenden Nutzen-Kosten-Untersuchung zu rechnen?

 

Antwort zu 3:

Die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) wird im Rahmen des Gesamtprojektes i2030 erarbeitet. Die Bearbeitung kann erst nach Vorliegen der Kostenschätzung erfolgen. Sobald diese vorliegt und die Ausschreibung für die NKU erfolgt ist, wird mit einer Bearbeitungsdauer von 6 bis 12 Monaten gerechnet. Einen Abschlusstermin für die NKU gibt es derzeit noch nicht.

 

Frage 4:

Welche (ggf. weitere) Verfahrensschritte und Analysen sind zwingend erforderlich, um den Bau eines S-Bahnhaltepunktes bei der DB AG bestellen zu können?

 

Antwort zu 4:

Mit Schreiben vom 17.02.2021 wurde durch den Senat bereits die Vorplanung bei der DB AG bestellt. Mit Vorliegen der Machbarkeitsstudie kann die technische Realisierbarkeit nachgewiesen werden. Mit einem positiven NKU-Ergebnis und einer gesicherten Projektfinanzierung kann die Maßnahme bei der DB AG bestellt werden. Hierzu ist eine weitere Finanzierungs- und Realisierungsvereinbarung mit der DB AG abzuschließen.

 

Frage 5:

Sind dem Senat Risiken bekannt, aus denen sich eine starke Verzögerung der Prüfung und des sich anschließenden Baus des S-Bahnhaltepunktes ergeben können?

 

Antwort zu 5:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„Ein Risiko ergibt sich aus dem Umfang der ggf. erforderlichen Eingriffe in die Bestandsinfrastruktur, insbesondere die Straßenüberführung (SÜ) Lankwitzer Brücke. Hieraus können sich erhebliche Auswirkungen auf die Kosten des Projektes und auf die sich anschließende Nutzen-Kosten-Bewertung des Projektes ergeben.“

 

Frage 6:

In der schriftlichen Anfrage Drucksache 19 / 15 759 (Antwort des Senats vom 26.06.2023) blieb folgende Frage unbeantwortet: Wann soll mit dem Bau des S-Bahnhaltepunktes nach derzeitigen Erkenntnissen begonnen werden?

 

Antwort zu 6:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„Mit dem Bau soll so schnell wie möglich nach Sicherstellung der technischen Machbarkeit, einem Variantenentscheid sowie der Sicherstellung der Projektfinanzierung und dem Abschluss der weiteren erforderlichen Vereinbarungen mit der DB begonnen werden.“

 

Berlin, den 24.07.2023

In Vertretung

Britta Behrendt

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

 

 

 

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