Ab 23:02
Am 16.01.2025 wurde im Abgeordnetenhaus über das Gesetz zur Änderung des Laufbahngesetztes in 1. Lesung gesprochen.
Dazu sind – grob zusammengefasst – drei Dinge besonders wichtig:
Erstens: mehr vertikale Durchlässigkeit bei der Laufbahnentwicklung unserer Beamtinnen und Beamten. Wir rücken also anstelle des bloßen Dienstalters die Leistung stärker in den Fokus.
Zweitens: Wir wollen zu starre Qualifikationswege überwinden. Berufliche Vorerfahrung wird künftig leichter anerkannt. Langjährige Berufserfahrung in anderen Bereichen soll kein Hindernis mehr sein, weil man diese Zeit nicht dafür genutzt hat, die Karriereleiter der Verwaltung zu erklimmen, sondern sie soll ein Pluspunkt beim Einstieg in den Verwaltungsdienst sein.
Drittens: Der Wegfall doppelter Qualifizierungserfordernisse. Wenn jemand also bereits eine geeignete Hochschulqualifikation hat, sollen zusätzliche dienstliche Qualifikationserfordernisse auch entfallen können.
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