Ab Minute 17:30
Am 22. Februar wurde in der Plenarsitzung im Abgeordnetenhaus in 2. Lesung das von CDU und SPD vorgelegte "Berliner Gesetz über Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise" beraten.
Hierbei geht es um die Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Inflation und damit um die Übernahme der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder aus dem Dezember 2023 nun auch für die Berliner Beamtinnen und Beamten, für die Versorgungsberechtigten, aber auch für Referendarinnen und Lehramtsanwärter.
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