Streckenführung des RE4-Schienenersatzverkehrs in Mariendorf

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Rauchfuß (SPD) vom 14. März 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2023)

zum Thema: Streckenführung des RE4-Schienenersatzverkehrs in Berlin-Mariendorf und Antwort vom 30. März 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. März 2023)

Herrn Abgeordneten Lars Rauchfuß (SPD)

über

die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t

auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/15073

vom 14. März 2023

über Streckenführung des RE4-Schienenersatzverkehrs in Berlin-Mariendorf

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung des Abgeordneten:

Derzeit ist der RE4, der zwischen Rathenow und Jüterbog/ Falkenberg (Elster) verkehrt, aufgrund von Bauarbeiten

unterbrochen. Es wurde ein Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet, der auf einem Teilstück auch durch

Berlin führt. Die SEV-Busse der Deutschen Bahn werden dabei über die Rathausstraße in 12105 Berlin

(Mariendorf) geführt.

Frage 1:

Weshalb wird der SEV mit Bussen innerhalb Berlins u.a. über die Rathausstraße in 12105 Berlin geleitet und nicht

über den Mariendorfer bzw. Tempelhofer Damm?

Antwort zu 1:

Zur Festlegung der Streckenführung des Schienenersatzverkehrs wird von der DB eine Route

geplant und vom Fachpersonal abgefahren. In die Festlegung der endgültigen Route fließen

neben einer kurzen Reisezeit für die Fahrgäste auch die Befahrbarkeit der Route mit Bussen

und auftretende Baumaßnahmen ein. Dabei wird keine Bewertung durchgeführt, welche Route

genommen werden würde, wenn ein einzelner Einflussfaktor nicht auftreten würde, maßgeblich

ist stets eine Gesamtbetrachtung der Verbindung zwischen zwei Zugangsstellen des

Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), zwischen denen der Bahnverkehr ersetzt werden soll.

Frage 2:

Hängt die gewählte Streckenführung mit der Herstellung der Radverkehrsinfrastruktur auf dem Mariendorfer bzw.

Tempelhofer Damm zusammen und fördert somit Lärm- sowie Verkehrsaufkommen in der Rathausstraße?

Antwort zu 2:

Entsprechend der Beantwortung zu Frage 1 kann nicht festgestellt werden, welche

Routenführung ohne die Herstellung der vom Fragesteller genannten Radverkehrsanlage die

günstigste gewesen wäre. Grundsätzlich führen nach Ansicht des Aufgabenträgers Maßnahmen

im Straßenraum dann zu einer negativen Beeinflussung des Öffentlichen Personennahverkehrs

(ÖPNV), wenn die für den motorisierten Straßenverkehr zur Verfügung stehende Kapazität nicht

mehr ausreicht.

Dementsprechend kann der Senat auch nicht bestätigen, dass durch die hier gewählte

Routenführung des Ersatzverkehrs das Lärm- und Verkehrsaufkommen gefördert wird. Vielmehr

führt eine zeitlich und streckenmäßig kürzere Routenführung zu geringeren gesamtstädtischen

Verkehrsauswirkungen und einer Reduktion der mit dem Ersatzverkehr verbundenen

Lärmbelastung.

Grundsätzlich ist für diesen Ersatzverkehr zu berücksichtigen, dass er lediglich eine einmal

stündlich verkehrende Zugfahrt betrifft, die ersetzt wurde, und dass die Rathausstraße auch

werktäglich regulär von bis zu 30.000 Fahrzeugen genutzt wird.

Frage 3:

Liegen für den SEV die -sofern zutreffend- notwendigen Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO sowie § 29

StVO vor?

Antwort zu 3:

Nach Ansicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz als

ÖPNV-Aufgabenträger sind die genannten Vorschriften nicht maßgeblich.

Ausnahmegenehmigungen müssten insoweit nicht erteilt werden. Für den Schienenersatzverkehr

kommen nur Fahrzeuge zum Einsatz, die straßenverkehrsrechtlich und für die

Personenbeförderung zugelassen sind. Eine Ausnahme nach § 70 StVZO muss daher nicht

genehmigt werden.

Die Nutzung von Straßen mit zugelassenen Fahrzeugen für den Schienenersatzverkehr ist nach

allgemeinem Verständnis auch keine übermäßige Straßenbenutzung nach § 29 StVO. Abmaße,

Achslasten und Fahrzeuggewicht der eingesetzten Busse bedingen hier kein

Ausnahmeerfordernis.

Berlin, den 30.03.2023

In Vertretung

Dr. Meike Niedbal

Senatsverwaltung für

Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

 

Mein Bürgerbüro:

Markgrafenstraße 16

Tel.: 030 707 817 14

Lars.Rauchfuss@

spd.parlament-berlin.de

Meine persönliche Sprechstunde: Freitags 16:00 Uhr 

Bürozeiten:

Di, Mi, Fr: 14:00-19:00 Uhr

Do: 09:00-12:00 Uhr

 

 

Soziale Medien:

FACEBOOK

TWITTER

 INSTAGRAM