Einführung von Lärmblitzern

Veröffentlicht am 28.01.2022 in Berlin

Schriftliche Anfrage

des Abgeordneten Lars Rauchfuß (SPD)

vom 13. Januar 2022

zum Thema:

Einführung von Lärmblitzern

Ich frage den Senat:

Die maßgeblich auch vom Straßenverkehr ausgehende Lärmbelastung in der Stadt wird nicht nur von vielen Menschen als Störfaktor wahrgenommen, sondern stellt eine konkrete Gesundheitsgefährdung dar. Die Gefahr liegt dabei ausweislich des Lärmaktionsplans Berlin 2019-2023 im dauerhaften Einwirken von Lärm. Internationale Lärmwirkungsstudien zeigen, dass insbesondere durch hohe Verkehrslärmpegel die Beanspruchung des Herz-Kreislauf-Systems steigt und sich damit das Risiko erhöht, an Bluthochdruck oder Durchblutungsstörungen zu erkranken oder einen Herzinfarkt zu erleiden.

Der Verkehr ist dabei ausweislich des Lärmaktionsplans stadtweit der größte Lärmverursacher. Allein an den Berliner Hauptverkehrsstraßen sind ca. 340.000 Anwohnende nachts von Lärmpegeln oberhalb der gesundheitsrelevanten Schwelle von 55 dB(A) betroffen.

Hinzu kommt, dass es auch im Interesse der Verkehrssicherheit geboten ist, unerlaubt zu schnelles oder gefährliches Fahren wirksam zu identifizieren und zu sanktionieren.

1.   Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, die vorhandenen Instrumente zur Erkennung und Ahndung unnötiger und damit unerlaubter Lärmerzeugung im Straßenverkehr durch den Einsatz von sogenannten Lärmblitzern zu ergänzen?

2.   Würde der Senat bei Vorliegen der technischen und rechtlichen Voraussetzungen die Einführung von Lärmblitzern befürworten und umsetzen?

3.   Wie bewertet der Senat die Erkenntnisse aus den Modell- und Pilotprojekten zur Einführung entsprechender Geräte in anderen europäischen Städten (u.a. in Paris, Nizza, Amsterdam, Rotterdam, Genf)?

4.   Wie bewertet der Senat die auf Anfrage von der Bundesregierung vertretene Position, dass die Überwachung und Verfolgung von Verkehrsverstößen ausschließlich Sache der Länder sei und folglich auch die rechtlichen Grundlagen zur Einführung von Lärmblitzern von diesen zu regeln wären (siehe BT-Drucksache 19/25435, Anfrage Nr. 186)?

5.   Welche (bundes-)rechtlichen und technischen bzw. zulassungsrechtlichen Voraussetzungen sind nach Auffassung des Senats nötig bzw. neu zu schaffen, um den Einsatz von Lärmblitzern zu ermöglichen?

6.   Steht der Senat mit anderen Landesregierungen im Austausch über eine gemeinsame Initiative, insbesondere mit denjenigen Ländern, die auf parlamentarische Anfrage in ihren Landtagen bereits ein Interesse am Einsatz von Lärmblitzern zu erkennen gegeben haben (vgl. zu Bremen https://www.bremische-buergerschaft.de/fileadmin/user_upload/Dateien/plenar/20_31L_Fragestunde.pdf oder zu Baden-Württemberg Landtags-Drucksache 17/1174 vom 9.11.2021)?

7.   Ist dem Senat bekannt, ob und mit welchem Ergebnis das Bundesministerium für Verkehr die Bundesanstalt für Straßenwesen mit der Prüfung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen für einen rechtssicheren Einsatz der Technologie beauftragt hat?

 

 

 

 

 

 
 

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