Berlin
27.06.2025 in Berlin

Datum: 26.06.2025
Redaktion: Jérôme Lombard
Thema: Verwaltungsreform
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat heute ein umfassendes Gesetzespaket zur Verwaltungsreform beschlossen, das die Grundlage für eine effizientere, bürgerfreundlichere und klar strukturierte Verwaltung in der Stadt legt. Im Mittelpunkt der Reform steht das neue Landesorganisationsgesetz (LOG), das das bisher geltende Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG) ablösen wird. Es beinhaltet die Festlegung klarer Zuständigkeiten, die Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung durch die Senatsverwaltungen und die Stärkung der Bezirke. Mit der ergänzenden Verfassungsänderung werden die Systematik des Zuständigkeitskatalogs, die Beteiligungsrechte der Bezirke, das Eingriffsrecht des Senats und der Grundsatz der Konnexität geschärft. Beschlossen wurden die Gesetze mit Stimmen der Koalition aus CDU und SPD gemeinsam mit den Fraktionen von Grünen und Linken.
Lars Rauchfuß und Matthias Kollatz als Berichterstatter der SPD-Fraktion: "Es liegt bei der Aufgabenbeschreibung und der Umsetzung der Reform noch viel Arbeit vor uns. Mit dem Beschluss der Verwaltungsreform haben wir aber eine gute Grundlage gelegt, klare Zuständigkeiten und vor allem klare Verantwortlichkeiten in der Verwaltung zu definieren.
Fehlende Verantwortungsübernahme bei der Erledigung der Verwaltungsaufgaben und der Verweis auf andere Stellen ist damit jedenfalls nicht mehr zu rechtfertigen. Wir stärken gleichermaßen die gesamtstädtische Steuerung als auch die Bezirke. Für die SPD-Fraktion war dabei besonders wichtig, die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger im Blick zu behalten - die Reform soll für sie spürbare Verbesserungen bringen."
27.02.2025 in Berlin
Ab: 20:10
Rede im Abgeordnetenhaus zum Neutralitätsgesetz vom 27.02.2025.
Das Neutralitätsgesetz ist reformbedürftig. Es gilt wichtige Rechtsgüter gegeneinander abzuwiegen.
07.02.2024 in Berlin
Ab Minute 08:15
Am 1. Februar wurde in der Plenarsitzung im Abgeordnetenhaus in 1. Lesung das von CDU und SPD vorgelegte "Berliner Gesetz über Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise" beraten.
Hierbei geht es um die Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Inflation und damit um die Übernahme der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder aus dem Dezember 2023 nun auch für die Berliner Beamtinnen und Beamten, für die Versorgungsberechtigten, aber auch für Referendarinnen und Lehramtsanwärter.
Berliner Gesetz über Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise (Berliner Verbraucherpreise-Sonderzahlungsgesetz – BerlVSZG)
Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD, Drucksache 19/1424
Das Plenarprotokoll können Sie hier nachlesen.
17.05.2023 in Berlin
Mit Blick auf die Haushaltsberatungen, die dieses Jahr in Berlin wieder anstehen, stellt die Steuerschätzung ein wichtiges Instrument dar: Sie gibt uns Auskunft darüber, mit welchen Steuereinnahmen in den kommenden Jahren gerechnet werden kann. Deshalb warten wir Haushälter*innen auch immer mit Spannung auf die neuesten Prognosen und inwiefern sie sich gegenüber vorherigen Berechnungen verbessern oder verschlechtern.
▶ Für Berlin wird gegenüber der regionalisierten Schätzung von Oktober 2022 ein Plus erwartet, das schätzungsweise *2023 bei 46 Mio. EUR und *2024 bei 76 Mio. EUR liegt.
▶ Die bundesweite Steuerschätzung wurde hingegen nach unten korrigiert.
Dies liegt unter anderem an einer weiterhin positiven wirtschaftlichen Dynamik in unserer Stadt. Auch die Entlastungsmaßnahmen, die wir frühzeitig im letzten Winter aufgesetzt haben, wirken unterstützend.
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