Nachrichten zum Thema Berlin

30.08.2022 in Berlin

Kreativ für mehr Mieter*innenschutz

 

MIETENSTEUER UND MARKTZUGANGSBESCHRÄNKUNGEN

Wer in Berlin eine Wohnung sucht, beißt auf Granit. Der Markt bietet zu wenig Wohnraum, und die Mieten sind hoch. Deshalb sind der Neubau und der Mieter*innenschutz immer noch TopThema in der Stadt.

Das Land hat inzwischen alle zur Verfügung stehenden Instrumente für den Mieter*innenschutz genutzt und sogar den „Mietendeckel“ ausprobiert, den das Verfassungsgericht wegen fehlender Landeskompetenz kassiert hat. Im Abgeordnetenhaus bemühen wir uns, kreative, neue Maßnahmen in den Blick zu nehmen, um die Mieten zu dämpfen, darunter das Konzept einer sogenannten „Mietensteuer“ oder die Einführung von Marktzugangsbeschränkungen.

Beides mit dem Ziel, überhöhte Mieten abzuschöpfen oder wuchernde Vermieter*innen gleich ganz aus dem Markt rauszuhalten. Einfacher wäre es, wenn der Bund seiner Verantwortung nachkäme und eine wirksame Mietpreisbremse einführen oder den Ländern eine Regelungskompetenz zuerkennen würde. Beides scheitert an der FDP. Bleibt der Bund untätig, könnte in Berlin die per erfolgreichem Volksentscheid geforderte Vergesellschaftung das letzte verbleibende Mittel zum Schutz der Mieter*innen sein.

Lars Rauchfuß, MdA in:

TS-Aktuell 12. JAHRGANG · AUSGABE 37 | BEZIRKSAUSGABE DER BERLINER STIMME ZEITUNG DER BERLINER SOZIALDEMOKRATIE

14.06.2022 in Berlin

Starke Bezirke für ein starkes Berlin

 

Gemeinsame Presseerklärung der Koalitionsfraktionen:

In den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2022/23 konnten wichtige Erleichterungen und zusätzliche Zuwendungen für die Bezirke erreicht werden. Hierzu erklären die Sprecher für Bezirke der SPD-Fraktion, Lars Rauchfuß, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Stefan Ziller und die Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Manuela Schmidt:

„Wichtigstes Verhandlungsergebnis ist, dass die Pauschalen Minderausgaben in Höhe von 78,1 Mio. Euro pro Jahr in Gänze aufgelöst wurden. Das bedeutet eine echte Entlastung der Bezirke, mussten sie doch vorab diese Ausgaben in ihren Haushaltsplänen unterbringen.

 

24.05.2022 in Berlin

Anfrage und Antwort über 17. Bauabschnitt der A100

 

Herrn Abgeordneten Mathias Schulz (SPD) und Herrn Abgeordneten Lars Rauchfuß (SPD)

über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die

Schriftliche Anfrage Nr. 19/11660 vom 12. April 2022

über 17. Bauabschnitt der A100

28.01.2022 in Berlin

Einführung von Lärmblitzern

 

Schriftliche Anfrage

des Abgeordneten Lars Rauchfuß (SPD)

vom 13. Januar 2022

zum Thema:

Einführung von Lärmblitzern

Ich frage den Senat:

Die maßgeblich auch vom Straßenverkehr ausgehende Lärmbelastung in der Stadt wird nicht nur von vielen Menschen als Störfaktor wahrgenommen, sondern stellt eine konkrete Gesundheitsgefährdung dar. Die Gefahr liegt dabei ausweislich des Lärmaktionsplans Berlin 2019-2023 im dauerhaften Einwirken von Lärm. Internationale Lärmwirkungsstudien zeigen, dass insbesondere durch hohe Verkehrslärmpegel die Beanspruchung des Herz-Kreislauf-Systems steigt und sich damit das Risiko erhöht, an Bluthochdruck oder Durchblutungsstörungen zu erkranken oder einen Herzinfarkt zu erleiden.

Der Verkehr ist dabei ausweislich des Lärmaktionsplans stadtweit der größte Lärmverursacher. Allein an den Berliner Hauptverkehrsstraßen sind ca. 340.000 Anwohnende nachts von Lärmpegeln oberhalb der gesundheitsrelevanten Schwelle von 55 dB(A) betroffen.

Hinzu kommt, dass es auch im Interesse der Verkehrssicherheit geboten ist, unerlaubt zu schnelles oder gefährliches Fahren wirksam zu identifizieren und zu sanktionieren.

1.   Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, die vorhandenen Instrumente zur Erkennung und Ahndung unnötiger und damit unerlaubter Lärmerzeugung im Straßenverkehr durch den Einsatz von sogenannten Lärmblitzern zu ergänzen?

2.   Würde der Senat bei Vorliegen der technischen und rechtlichen Voraussetzungen die Einführung von Lärmblitzern befürworten und umsetzen?

3.   Wie bewertet der Senat die Erkenntnisse aus den Modell- und Pilotprojekten zur Einführung entsprechender Geräte in anderen europäischen Städten (u.a. in Paris, Nizza, Amsterdam, Rotterdam, Genf)?

4.   Wie bewertet der Senat die auf Anfrage von der Bundesregierung vertretene Position, dass die Überwachung und Verfolgung von Verkehrsverstößen ausschließlich Sache der Länder sei und folglich auch die rechtlichen Grundlagen zur Einführung von Lärmblitzern von diesen zu regeln wären (siehe BT-Drucksache 19/25435, Anfrage Nr. 186)?

5.   Welche (bundes-)rechtlichen und technischen bzw. zulassungsrechtlichen Voraussetzungen sind nach Auffassung des Senats nötig bzw. neu zu schaffen, um den Einsatz von Lärmblitzern zu ermöglichen?

6.   Steht der Senat mit anderen Landesregierungen im Austausch über eine gemeinsame Initiative, insbesondere mit denjenigen Ländern, die auf parlamentarische Anfrage in ihren Landtagen bereits ein Interesse am Einsatz von Lärmblitzern zu erkennen gegeben haben (vgl. zu Bremen https://www.bremische-buergerschaft.de/fileadmin/user_upload/Dateien/plenar/20_31L_Fragestunde.pdf oder zu Baden-Württemberg Landtags-Drucksache 17/1174 vom 9.11.2021)?

7.   Ist dem Senat bekannt, ob und mit welchem Ergebnis das Bundesministerium für Verkehr die Bundesanstalt für Straßenwesen mit der Prüfung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen für einen rechtssicheren Einsatz der Technologie beauftragt hat?

 

 

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